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Compliance

Zu einem korrekten Geschäftsgebaren gehört für uns zwingend die strikte Beachtung aller Grundsätze zur guten Unternehmensführung:

An erster Stelle steht die Einhaltung unserer strengen Ethik- und Compliance-Regeln für integres Verhalten im Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit.

Detaillierte Informationen zum Thema Compliance erhalten Sie auf der Webseite der Rheinmetall Group. Neben Informationen unter anderem zum Compliance-Management-System und dem Incident Management, steht der Code of Conduct in zahlreichen Sprachen zum Download zur Verfügung.

Der Ombudsmann schützt durch seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht die Identität eines Hinweisgebers. Nur auf Wunsch und nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität den ermittelnden Gremien des Unternehmens offenbart. Mit einer professionellen Infrastruktur und über klar definierte Prozesse vom Eingang bis zur Abarbeitung eines Hinweises ist sichergestellt, dass alle Meldungen zügig bearbeitet werden.

Die Rheinmetall AG hat den Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert zum Ombudsmann (Vertrauensanwalt) des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften bestellt. Er dient sämtlichen Rheinmetall Mitarbeitern weltweit als externe Anlaufstelle bei Compliance Verstößen.

Hinweisgeber Plattform
Wenn Sie einen vertraulichen Hinweis geben oder Informationen verschlüsselt übertragen möchten, dann nutzen Sie bitte dieses Online-Kontaktformular . Durch die Nutzung des Kontaktformulars wird ein hoher IT-Sicherheitsstandard in der Kommunikation zwischen Ihnen als Hinweisgeber und dem Ombudsmann gewährleistet.
Direktkontakt

Wenn Sie den Ombudsmann (Vertrauensanwalt) persönlich ansprechen möchten, werden Sie in dessen Büro ohne weitere Nachfrage zu ihm durchgestellt. Sie erreichen ihn auch direkt telefonisch oder per E-Mail.

Wenn Sie unsicher sind, wie Sachverhalte oder Beobachtungen zu bewerten sind, berät Sie Dr. Buchert gerne in deutscher und englischer Sprache.

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