Compliance
Zu einem korrekten Geschäftsgebaren gehört für uns zwingend die strikte Beachtung aller Grundsätze zur guten Unternehmensführung:
An erster Stelle steht die Einhaltung unserer strengen Ethik- und Compliance-Regeln für integres Verhalten im Umgang mit Kunden, Geschäftspartnern, Mitarbeitern, Aktionären und der Öffentlichkeit.
Detaillierte Informationen zum Thema Compliance erhalten Sie auf der Webseite der Rheinmetall Group. Neben Informationen unter anderem zum Compliance-Management-System und dem Incident Management, steht der Code of Conduct in zahlreichen Sprachen zum Download zur Verfügung.
Ombudsmann: unabhängiger, externer Ansprechpartner
Der Ombudsmann schützt durch seine anwaltliche Verschwiegenheitspflicht die Identität eines Hinweisgebers. Nur auf Wunsch und nach ausdrücklicher Zustimmung des Hinweisgebers wird dessen Identität den ermittelnden Gremien des Unternehmens offenbart. Mit einer professionellen Infrastruktur und über klar definierte Prozesse vom Eingang bis zur Abarbeitung eines Hinweises ist sichergestellt, dass alle Meldungen zügig bearbeitet werden.
Die Rheinmetall AG hat den Frankfurter Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert zum Ombudsmann (Vertrauensanwalt) des Konzerns und seiner Tochtergesellschaften bestellt. Er dient sämtlichen Rheinmetall Mitarbeitern weltweit als externe Anlaufstelle bei Compliance Verstößen.